VCD fordert umfassendes Konzept

Pressemitteilung Juli 2008 anlässlich eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Er hat klagenden Anwohnern Recht gegeben, die wirksame Maßnahmen gegen gesundheitsgefährdende Belastungen eingefordert haben.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt auch für Düsseldorf und NRW das Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Feinstaubbelastung. Endlich wurde einmal festgestellt, dass Umweltgesetze von den Behörden und der Politik nicht nach Belieben ignoriert werden können, in diesem Fall immerhin seit 2002!

In Düsseldorf hat zwar die Feinstaubbelastung auf der besonders unter Beobachtung stehenden Corneliusstraße in den letzten Jahren nach dem Luftreinhalteplan abgenommen, aber

Der VCD erwartet, dass sich nun auch in NRW und insbesondere in Düsseldorf etwas tut. Dabei geht es nicht nur um das Thema Feinstaub, sondern wir sollten jetzt einmal vorsorgend handeln und gleichzeitig auch die anderen wichtigen Themen angehen:

Geredet werden soll nicht nur über Umweltzonen, die bisher nur beim Feinstaub ansetzen, aber leider durch die zu wenigen betroffenen Fahrzeuge und die vielen Ausnahmen nicht einmal das richtig schaffen. Der VCD hält konsequentere Umweltzonen für ein brauchbares Instrument, setzt aber vorrangig auf positive Maßnahmen zum Umsteigen und eine differenzierte Steuerung des Verkehrs.

Dazu gehören u.a.:

Die Kommunen müssen jetzt den Umweltschutz auch im Verkehr ernstnehmen, nicht zuletzt auch in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Verkehr, der die bessere Alternative sein bzw. werden soll und dafür entsprechende zukunftsweisende Beschlüsse braucht.

Der VCD hofft, dass der beschlossene Verkehrsentwicklungsplan für Düsseldorf, der Umweltziele ignoriert und 15% mehr Straßenverkehr will, jetzt im Papierkorb landet.

Der VCD wird Bürgerinnen und Bürger, die gegen die jahrelange Untätigkeit der kommunalen und Landesbehördern bei der Luftreinhaltung juristisch vorgehen wollen, unterstützen.